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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Lukas Moesch Photography GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, ich freue mich, dass Sie sich für meine Angebote interessieren und danke für Ihr Vertrauen. Da die Teilnehmerzahlen meiner Fotokurse, Workshops und Fotoreisen beschränkt sind, empfehle ich Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.

Damit Sie sich auf meiner Website www.lukas-moesch.ch für eine meiner Dienstleistungen rechtsverbindlich anmelden können, müssen Sie die nachstehenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vor gängig akzeptieren.

Der guten Lesbarkeit halber wird im Text von Kunde oder Teilnehmer gesprochen, wobei Kundinnen, Teilnehmerinnen und weitere Personen damit gemeint sind.

1. Vertrag

1.1. Einleitung

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Lukas Moesch Photography GmbH (nachfolgend Lukas Moesch Photography genannt) für von Lukas Moesch Photography veranstaltete Arrangements, Fotokurse oder andere von Lukas Moesch Photography angebotenen Leistungen.

1.2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen Bestandteil sämtlicher meiner Verträge bilden und folglich auf alle meine Verträge Anwendung finden.

Nicht anwendbar sind die Allgemeinen Vertrags- und Reisebestimmungen hingegen immer dann, wenn Lukas Moesch Photography lediglich als Vermittlerin von Reisearrangements oder von Einzelleistungen anderer Anbieter auftritt (Fremdleistungen). In besagten Fällen sind ausschliesslich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweiligen vermittelten Vertragspartner anwendbar.

1.3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen Ihnen und Lukas Moesch Photography kommt mit meiner vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen Anmeldung bei Lukas Moesch Photography (www.lukas-moesch.ch) zustande. (Online Anmeldungsformular, oder direkte Anfrage)

Mit Abschluss des Vertrags werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Lukas Moesch Photography wirksam.

Die Ausschreibungen auf der Internetseite von Lukas Moesch Photography sind keine verbindlichen Angebote. Lukas Moesch Photography behält sich das Recht vor, Ausschreibungen, Preise usw. zu ändern. Massgebend sind die bei Vertragsabschluss publizierten Angaben.

1.4. Sonderwünsche

Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Lukas Moesch Photography vorbehaltlos bestätigt wurden.

1.5. Teilnehmernamen und Reisedokumente

Die Namen der Teilnehmer sind auf der Anmeldung so aufzuführen, wie sie im verwendeten Personalausweis (Pass, Identitätskarte) verzeichnet sind. Behörden können die Ein- oder Durchreise verweigern, wenn die Namen in den Reiseunterlagen, Flugscheinen usw. nicht mit den Namen im mitgeführten Personaldokument übereinstimmen. Leistungserbringer können in diesem Fall ihre Leistungen verweigern. Nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet.

Gleiches gilt für Reisedokumente, welche mitgeführt werden müssen, wie z.B. Zertifikate aller Art. Die Angaben auf diesen Dokumenten müssen mit den Angaben im Personalausweis absolut identisch sein.

1.6. Gesundheitsbestimmungen

Alle Transit- und Destinationsländer haben aufgrund der epidemiologischen Lage und anderer Gründe Einreise-, Gesundheits- und Verhaltensvorschriften erlassen. Diese können auch kurzfristig ändern. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er diese Vorschriften einhalten kann und die vorgeschriebenen Vorkehrungen (wie z.B. Einholen der vorgeschriebenen Zertifikate, Impfungen usw.) rechtzeitig trifft. Allfällige Verhaltensvorschriften (z.B. Mund- Nasen-Schutz) sind gemäss den staatlichen Vorgaben und den Schutzkonzepten von Lukas Moesch Photography sowie den Leistungserbringern zu erfüllen. Kann oder will ein Teilnehmer die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen nicht erfüllen, werden im Falle einer Annullierung die Annullierungskosten nach Ziffer 3.3 in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer die staatlichen Verhaltensvorschriften oder Schutzkonzepte von Lukas Moesch Photography resp. Leistungserbringer nicht befolgen kann oder will und daher die Reise annulliert.

Wird bei der Rückreise für die Einreise ins Wohnsitzland oder den Transit ein bestimmter Nachweis verlangt (z.B. Gesundheitstest), ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, dass er diesen rechtzeitig vor Beginn der Rückreise einholt.

Diese Bestimmung gilt analog für Fotokurse und Workshops.

1.7. Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer sind verpflichtet, Einreise-, Rückreise-, Gesundheits- und Verhaltensvorschriften zu befolgen. Bei sämtlichen Aktivitäten von Lukas Moesch Photography kommen Schutz- und Hygienekonzepte zur Anwendung, welche zu befolgen sind (siehe Ziffer 1.6).

Die Exkursionen auf den Fotoreisen, bei Workshops und Fotokursen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Ausrüstung auch für schlechtes Wetter geeignet ist. Die Anweisungen des sind zu befolgen. Es ist bei sämtlichen fotografischen Standorten auf die anderen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen, sodass alle Teilnehmer von den besten Positionen profitieren können.

Der Guide ist berechtigt Teilnehmer von der Aktivität auszuschliessen, welche trotz Mahnung die Weisungen des Guides oder die Verhaltensvorschriften und Schutz- und Hygienekonzepte nicht befolgen. In diesem Fall können nicht bezogene Leistungen nicht rückerstattet werden. Werden Weisungen, (Verhaltens-)Vorschriften, Gesundheitsbestimmungen, Schutz- und Hygienekonzepte trotz Mahnung wiederholt nicht befolgt oder weigert sich der Teilnehmer in irgend einer Form diese zu befolgen, ist der Guide befugt, den Teilnehmer von der Reise, dem Fotokurs oder Workshops auszuschliessen.

In diesen Fällen wird der bezahlte Preis nicht zurückerstattet und weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

2. Preise und Buchung

2.1. Preise

Die Preise verstehen sich, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, in Schweizer Franken (Es wird keine MwSt. erhoben da die Lukas Moesch Photography GmbH nicht mehrwertsteuerpflichtig ist).

Bei Fotoreisen im In- und Ausland gelten die für die Unterkunft angegebenen Preise pro Person, im Doppelzimmer. Preise für Doppelzimmer mit Einzelbelegung auf Anfrage.

Die Preise für Einzelzimmer werden jeweils separat aufgelistet.

2.2. Preise für Sonderwünsche usw.

Die Kosten weiterer Sonderwünsche werden Ihnen weiterverrechnet. Sonderwünsche werden lediglich vermittelt und Sie schliessen die Verträge über Sonderwünsche direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab.

Lukas Moesch Photography verrechnet Ihnen eine angemessene Bearbeitungsgebühr, welche zusätzlich zum Reisepreis und Kosten für die individuellen Leistungen usw. verrechnet wird.

2.3. Fotokurse und Workshops

2.3.1. Buchung

Fotokurse können über das Online-Anmeldeformular des jeweiligen Kurses auf der Website www.lukas-moesch.ch, oder per Anfrage über Mail/Telefon gebucht werden. Nach erfolgter Buchung erhalten Sie Buchungsbestätigung per E-Mail, sofern noch Plätze verfügbar sind.

Mit der Buchungsbestätigung werden Sie über die Zahlungsbedingungen informiert.

2.3.2. Fälligkeit und Zahlungskonditionen

Der Kursbetrag ist innert 30 Tagen nach Kursanmeldung, spätestens aber 10 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Erfolgt die Kursanmeldung später als 11 Tage vor Kursbeginn, ist der Kursbeitrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Kursbeginn ist im Falle einer kurzfristigen Buchung eine Überweisungsbestätigung der Bank/Post als Zahlungsnachweis vorzulegen.

2.4. Fotoreisen


2.4.1. Fälligkeit und Zahlungskonditionen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist ihre Anmeldung bestätigt. Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bei jeder Fotoreise der Buchungsbestätigung, welche nach der Anmeldung an Sie verschickt wird. Je nach Fotoreise unterscheiden sich die Zahlungsmodalitäten.

Buchen Sie die Reise weniger als 61 Tage vor Antritt der Fotoreise, ist der Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.

Anderslautende Zahlungsbedingungen sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt.

2.4.2. Zusatzkosten bei später Buchung

Geht die Buchung einer Fotoreise weniger als 61 Tage vor Antritt derselben ein und entstehen Lukas Moesch Photography dadurch zusätzliche Kosten, wird Ihnen Lukas Moesch Photography diese Kosten weiter verrechnen.

Zu Sonderwünschen usw. siehe Ziffer 2.2.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erheben kann.

2.4.3. Reiseunterlagen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die für die Reise notwendigen Dokumente nach Erhalt des Gesamtbetrags, spätestens aber 10 Tage vor Reisebeginn, zugestellt.

2.5. Verspäteter Zahlungseingang

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Lukas Moesch Photography die Leistung, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, verweigern und die Annullation gemäss Ziffer 3.2. respektive 3.3. geltend machen.

3. Umbuchung oder Annullation eines Fotokurses, Workshops oder Fotoreise durch Sie

3.1. Allgemeines

Umbuchungen und Annullationen sind Lukas Moesch Photography oder ihrer Buchungsstelle mit E-Mail mitzuteilen und die bereits erhaltenen Dokumente sind zurückzugeben.

3.2. Umbuchung, Annullierung eines Fotokurses oder Workshops

Fotokurse und Workshops können bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert oder umgebucht werden.

Stornieren Sie Ihre Buchung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, fallen folgende Gebühren ( ausgedrückt in Prozenten des Gesamtpreises ) an:

- 29 bis 14 Tage vor Kursbeginn 25%

- 13 bis 8 Tage vor Kursbeginn 50%

- 7 bis 0 Tage, vor Kursbeginn 100%

- 100% gilt auch bei Nichterscheinen

Annullieren Sie die den Workshop oder den Fotokurs infolge Krankheit oder Unfall, verzichtet Lukas Moesch Photography auf die Erhebung der Stornokosten, sofern Sie einen (Ersatz-)Teilnehmer stellen, der Ihren Platz und die Bezahlung des Workshops resp. des Fotokurses übernimmt. Der (Ersatz-)Teilnehmer hat gegenüber Photocube.ch die Teilnahme und Zahlungsverpflichtung per E-Mail zu bestätigen. Hygiene- und Schutzmassnahmen berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung (Ziffer 1.6 gilt analog)

3.3. Umbuchung, Änderungen, Annullierung einer Fotoreise

3.3.1. Bearbeitungsgebühr

Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pauschal CHF 300.00 pro Person als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Bearbeitungsgebühren in der Regel nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung übernommen werden.

3.3.2. Stornokosten bei Änderungen, Umbuchung oder Annullierung

Annullieren oder ändern Sie Ihre Reise später als 365 Tage vor Antritt, werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, zusätzlich zu den pauschalen Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3.3.1 folgende Stornokosten (ausgedrückt in Prozenten des Gesamtpreises) erhoben:

- 364 bis 151 Tage vor Abreise 10%

- 150 bis 91 Tage vor Abreise 50%

- 90 bis 61 Tage vor Abreise 75%
- 60 bis 0 Tage vor Abreise 100%

Lukas Moesch Photography behält sich das Recht vor, wenn ihr durch die Annullierung resp. Änderung ein Schaden entstanden ist, der nicht vollständig durch die vorne genannten Stornierungskosten gedeckt ist, die Differenz zwischen den Stornokosten in Prozenten des Gesamtpreises und dem effektiven Schaden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Hygiene- und Schutzmassnahmen berechtigen nicht zu einer kostenlosen Stornierung (siehe dazu Ziffer 1.6).

3.3.3. Berechnung der Mitteilungsfristen

Eine Umbuchungs-, Änderungs- oder Annullationsmitteilung ist fristgerecht eingegangen, wenn sie innerhalb der oben beschriebenen Fristen bei der Lukas Moesch Photography zu den normalen Bürozeiten eintrifft. Beim Eintreffen an einem Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag ist der nächste Werktag massgebend.

3.4. Ersatzreisender

Bei einer Annullierung Ihrerseits können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer muss bereit sein, zu den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den Reiseanforderungen zu genügen und die Einreise- und Rückreise- sowie Gesundheitsbestimmungen zu erfüllen. Es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Der Ersatzreisende muss seinen Eintritt in den Vertrag, die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Zusatzkosten ausdrücklich per E-Mail erklären. Lukas Moesch Photography ist berechtigt, die Erklärung als unterschriebenes Dokument zu verlangen.

Die pauschale Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff 3.3.1 und weitere Mehrkosten (wie beispielsweise für Flugscheine oder Spezialarrangements usw., welche sich nur kostenpflichtig umbuchen lassen) bleiben geschuldet.

Tritt ein Ersatzteilnehmer in den bestehenden Vertrag ein, so haften die Beteiligten solidarisch für die Bezahlung des Preises. Benennen Sie den Ersatzteilnehmer zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, Ein- und Rückreisebedingungen oder Gesundheitsvorschriften, behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, kommen die Bestimmungen betreffend die Annullierung der Reise (Ziffer 3.3.) zur Anwendung. Massgebend zur Berechnung der Stornokosten ist die definitive Reiseabsage Ihrerseits resp., wenn diese nicht vorliegt, der Zeitpunkt, in welchem Lukas Moesch Photography davon ausgehen muss, dass der Ersatzreisende nicht in den Vertrag eintritt.

3.5. Annullierungskosten-Versicherung

3.5.1. Im Allgemeinen

Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in meinen Arrangements nicht eingeschlossen.Für die Leistungen der Versicherung sind ausschliesslich deren Versicherungspolice massgebend.

3.5.2. Bei Fotoreisen

Für Reisearrangements ist eine Annullierungskosten-Versicherung obligatorisch (einschliesslich Versicherungsschutz bei Stornierungen aufgrund von Erkrankungen usw. bei Epidemie und Pandemie) und nicht in unseren Preisen enthalten.

Wir empfehlen Ihnen zusätzlich die Versicherungsdeckung bei Unfall, Krankheit, Diebstahl und Verlust des Reisegepäcks zu überprüfen.

4. Preisänderungen


4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Lukas Moesch Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungen, Programme und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern.

Massgebend sind die bei Buchung publizierten Preise auf der Website von Lukas Moesch Photography

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass nach Vertragsabschluss die Preise aus folgenden Gründen erhöht werden müssen:
a) Erhöhung der Transportkosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten Gebühren und Taxen (so z. B. Abflugtaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Gesundheitsabgaben aller Art etc.)

c) Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Lukas Moesch Photography orientiert Sie möglichst umgehend, spätestens aber drei Wochen vor Abreisedatum über allfällige Preiserhöhungen.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als zehn Prozent des ursprünglichen Gesamtpreises, so stehen Ihnen die Rechte nach Ziffer 5 zu.

5. Programmänderungen vor Antritt der Reise

5.1 Allgemeines

Lukas Moesch Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Transport oder Unterkunft) oder Programmteile, Ablauf der Reise zu ändern, Rundreisen in umgekehrter Reihenfolge durchzuführen, wenn unvorhersehbare und nicht abwendbare Umstände es erfordern, z.B. im Falle höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verhalten von Dritten.

Lukas Moesch Photography bemüht sich nach Kräften, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Lukas Moesch Photography muss ihre Reisen lange Zeit im Voraus planen und Sie haben die Möglichkeit, diese langfristig zu buchen. Doch Leistungserbringer behalten sich häufig Änderungen vor, die Lukas Moesch Photography akzeptieren muss. In diesen Fällen behält sich Lukas Moesch Photography das Recht vor, Reisedauer, Programme usw. entsprechend zu ändern. Allfällige Mehrkosten werden den Teilnehmern belastet.

Die Lukas Moesch Photography orientiert Sie rasch möglichst über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

Führt die Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Punktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des Gesamtpreises, haben Sie das Recht, innert fünf Tagen

nach Erhalt unserer Mitteilung unter voller Erstattung des bezahlten Reisepreises vom Vertrag zurückzutreten (vorbehalten bleibt Absatz 2.2). Lassen Sie keine Mitteilung innert Frist zukommen, so sind Sie mit der Programmänderung resp. Preiserhöhung einverstanden.

5.2 Ersatztour bei Workshops

5.2.1 Ist die vereinbarte Tour unmöglich (Wetter, Verhältnisse etc.), so ist Lukas Moesch Photography berechtigt und verpflichtet, dem Gast für den vereinbarten Zeitraum eine Ersatztour oder eine alternative gleichwertige Aktivität anzubieten.

5.2.2 Ist der Gast mit der Ersatztour bzw. mit der alternativen Aktivität einverstanden, so hat Lukas Moesch Photography das Recht, die Ersatztour bzw. die alternative Aktivität zum ursprünglich vereinbarten Honorar durchzuführen.

5.2.3 Lehnt der Gast die angebotene Ersatztour bzw. die alternative Aktivität ab, so kann Lukas Moesch Photography eine Absage gemäss Ziff. 6.1.2 oder einen Abbruch gemäss Ziff. 7.1.3 machen.

5.3 Alternatives Tourengebiet / Alternativer Kursort

5.3.1 Ist das vereinbarte Tourengebiet bzw. der vereinbarte Kursort nicht zugänglich oder nicht geeignet (Wetter, Verhältnisse etc.), so ist Lukas Moesch Photography berechtigt und verpflichtet, dem Gast für den vereinbarten Zeitraum ein alternatives Tourengebiet bzw. einen alternativen Kursort anzubieten.

5.3.2 Ist der Gast mit dem alternativen Tourengebiet bzw. Kursort einverstanden, so hat Lukas Moesch Photography das Recht, die Aktivität zum ursprünglich vereinbarten Honorar durchzuführen. Allfällige Annullationskosten im Zusammenhang mit dem ursprünglich geplanten Tourengebiet bzw. Kursort gehen zu Lasten des Gastes.

5.3.3 Lehnt der Gast das alternative Tourengebiet bzw. den alternativen Kursort ab, so kann Lukas Moesch Photography eine Absage gemäss Ziff. 6.1.2 oder einen Abbruch gemäss Ziff. 7.2 machen.

6. Absage einer Reise durch Lukas Moesch Photography 6.1 Absage Allgemein

6.1.1 Muss Lukas Moesch Photography eine vereinbare Aktivität vor deren Beginn absagen aus einem Grund, der innerhalb seines persönlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse), so ist beiderseits keine Entschädigung geschuldet.

6.1.2 Muss Lukas Moesch Photography eine vereinbarte Aktivität absagen aus einem Grund, der ausserhalb seines persönlichen Risikobereichs liegt (z.B. schlechtes Wetter, ungünstige Verhältnisse am Berg, gestörte Verkehrsverbindungen), und ist der Gast mit dem angebotenen Ersatz nicht einverstanden (Ziff. 5.2, 5.3), so schuldet der Gast für die vereinbarten Touren- bzw. Kurstage 100 % des Honorars. Zudem hat der Gast die anfallenden Annullationskosten für gebuchte Transportmittel, Unterkünfte etc. zu tragen.

6.1. Mindestteilnehmerzahl

Für alle von Lukas Moesch Photography angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, welche Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen können. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Lukas Moesch Photography die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen. Der bezahlte Reisepreis wird rückerstattet (Versicherungsprämien bleiben geschuldet resp. werden nicht rückerstattet).

Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

6.2. Änderung der Reiseleitung

Die in den Ausschreibungen namentlich genannte Reiseleitung (Guide) ist keine Leistungspflicht seitens Lukas Moesch Photography. Lukas Moesch Photography ist berechtigt eine andere als die genannte Reiseleitung einzusetzen, wenn zwingende Gründe dies erfordern.

7. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise, Reiseabbruch durch Lukas Moesch Photography

7.1 Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden müssen, wird Lukas Moesch Photography resp. die Reiseleitung bemüht sein, innert angemessener Frist für Abhilfe zu sorgen. Sollte keine Abhilfe erfolgen oder nicht genügend sein und wirkt sich diese Änderung auf einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise aus, vergütet Ihnen Lukas Moesch Photography den Minderwert zwischen der versprochenen und der erbrachten Reiseleistung.

Vorbehalten bleiben Fälle höherer Gewalt oder wenn die Abhilfe unverhältnismässige Kosten oder Aufwand begründen würde. In diesen Fällen ist Lukas Moesch Photography nicht zur Abhilfe verpflichtet. Lukas Moesch Photography vergütet den Teilnehmern nicht erbrachte Leistungen, sofern sie Lukas Moesch Photography nicht belastet werden resp. von den Leistungserbringern zurückbezahlt werden und es sich nicht um Kleinstbeträge handelt, oder der Rückzahlung gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.2 Reiseabbruch durch Lukas Moesch Photography

Falls eine Reise/Workshop wegen höherer Gewalt (z.B. infolge einer Naturkatastrophe wie einem Vulkanausbruch, einem Erdbeben oder einer Überschwemmung und den Folgen daraus), aus Sicherheitsgründen (z.B. wegen Krieg, Bürgerkrieg, politischer Unruhen oder Katastrophen aller Art, Gesundheitslage), aufgrund behördlicher Massnahmen oder Streiks und ist der Gast mit dem angebotenen Ersatz (Ziff. 5.2, 5.3) nicht einverstanden, vorzeitig abgebrochen werden muss, bleibt der Reisepreis vollumfänglich geschuldet. Lukas Moesch Photography vergütet nicht erbrachte Leistungen, sofern sie Lukas Moesch Photography nicht belastet werden, resp. von den Leistungserbringern zurückbezahlt werden und es nicht nicht um Kleinstbeträge handelt oder der Rückzahlung gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

8. Abbruch der Reise durch den Teilnehmer, nicht bezogene Leistungen.

Sollten Sie aus irgend einem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder einzelne Leistungen nicht beziehen, kann der Preis für das Arrangement oder die nicht bezogene Leistung nicht rückerstattet werden.

Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen rückerstattet, sofern sie Lukas Moesch Photography nicht belastet werden oder zurückbezahlt werden, es sich nicht um Kleinstbeträge handelt oder gesetzliche Bestimmungen der Rückzahlung entgegenstehen. Lukas Moesch Photography stellt eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Erstellung der Abrechnung usw. in Rechnung.

Soweit möglich, wird Ihnen die Reiseleitung von Lukas Moesch Photography bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten.

9. Ausschluss des Teilnehmers während der Reise

Lukas Moesch Photography resp. die Reiseleitung (Guide) ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Reise auszuschliessen, wenn dieser trotz Mahnung Gesundheitsvorschriften, Schutz- und Hygienekonzepte, sowie seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht verletzt, den Verlauf der Reise nachhaltig stört oder trotz Mahnung sich nicht an die sicherheitsrelevanten Weisungen der Führungsperson hält. In diesen Fällen schuldet der Gast die Vergütung für die vereinbarten Tage in vollem Umfang und hat sämtliche Kosten zu übernehmen, die aus der Annullation von Unterkünften, Transportmitteln etc. entstehen. Lukas Moesch Photography behält sich weitere Schadenersatzforderungen vor.

10. Mängel der Reise und Schäden


10.1. Rügeobliegenheit gegenüber der Reiseleitung

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie durch die Reise einen durch die Lukas Moesch Photography zu verantwortenden Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der von Lukas Moesch Photography gestellten Reiseleitung die behaupteten Mängel oder Schäden unverzüglich zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Erfolgt die Rüge verspätet, so sind die nachfolgenden Rechte verwirkt.

10.2. Abhilfe durch die Reiseleitung resp. Lukas Moesch Photography

Lukas Moesch Photography respektive die gestellte Reiseleitung wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten.

Wird innert besagter Frist keine genügende Abhilfe geleistet oder ist die Abhilfe nicht möglich, sollten Sie sich, sowohl die Mängel respektive den Schaden als auch die mangelhafte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich bestätigen lassen. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen festzuhalten, sie ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen usw. anzuerkennen.

Im Falle der höheren Gewalt ist Lukas Moesch Photography nicht verpflichtet Abhilfe zu leisten, gleichfalls fällt die Pflicht zur Abhilfe dahin, wenn diese einen unverhältnismässigen Aufwand oder Kosten verursachen würde. Im Weiteren gilt Ziffer 7.1 Absatz 2.

10.3. Anmeldung Ihrer Ansprüche

Allfällige Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen sind gegenüber Lukas Moesch Photography innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich zu rügen und zu belegen. Andernfalls verlieren Sie sämtliche Ansprüche.

11. Haftung der Lukas Moesch Photography GmbH 11.1. Haftung bei Workshops und Fotokursen

Lukas Moesch Photography haftet im Rahmen der anwendbaren Gesetze, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden wird ausgeschlossen, so auch die Haftung für Hilfspersonen.

11.2. Allgemeines zu Fotoreisen

Lukas Moesch Photography vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Lukas Moesch Photography Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, unter Vorbehalt Ziffer 7.1 Absatz 2, 7.2. und 10.2. Absatz 2 (zur Höhe der Forderungen siehe Ziffer 11.3.4).

11.3. Haftungsbeschränkung und – Ausschlüsse bei Fotoreisen 11.3.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Lukas Moesch Photography haftet, sofern internationale Abkommen Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung enthalten, nur in Rahmen derselben. Solch internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt etc.). Gleiches gilt, wenn auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen zur Anwendung gelangen oder nationale Gesetze solche Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse vorsehen.

11.3.2. Haftungsausschlüsse

Lukas Moesch Photography haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

- auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. mangelnde Ausrüstung, nicht Befolgen der Weisungen der Reiseleitung oder von Schutzkonzepten usw.);

- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Lukas Moesch Photography, der Vermittler, die Reiseleitung oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Hinweis zu Foto-, Videoausrüstung, Smartphones und andere technische Geräte: Sie sind selbst für die Handhabung, Aufbewahrung usw. dieser Geräte verantwortlich. Diese dürfen insbesondere nicht unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Während des Transports, z.B. bei Ausflügen, sind sie sicher zu verstauen. Sie sind vor Witterungseinflüssen zu schützen. Lukas Moesch Photography haftet nicht für Schäden an Ihrer Ausrüstung, Smartphones und anderen technischen Geräten. Oder im Falle von Diebstahl.

- In diesen Fällen ist jegliche Haftung von Lukas Moesch Photography ausgeschlossen.

11.3.3. Personenschäden, Erkrankungen, Unfälle

Für Personenschäden wie Erkrankungen, Körperverletzung oder Tod während der Reise haftet Lukas Moesch Photography nicht. Versicherungen sind Sache des Teilnehmers.

11.3.4. Sach- und Vermögensschäden

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Lukas Moesch Photography auf maximal den zweifachen Arrangementpreis beschränkt, sofern nur leichte Fahrlässigkeit seitens Lukas Moesch Photography, der Reiseleitung, Leistungserbringer oder andere Person, für welche Lukas Moesch Photography einzustehen hat, vorliegt. Bei grober Fahrlässigkeit oder bei Absicht entfällt die Haftungsbegrenzung. Wobei der Teilnehmer das Verschulden der genannten Personen nachweisen muss.

Vorbehalten bleiben Ziffer 11.3.1 und 11.3.2. mit Haftungsausschlüssen und weitergehenden Haftungsbeschränkungen sowie vorliegende Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen.

11.4. Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind.

Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. In diesen Fällen schliessen Sie den Vertrag direkt mit dem Leistungsanbieter (Fremdleistung) ab und Lukas Moesch Photography ist nicht ihre Vertragspartei. Die Haftung von Lukas Moesch Photography ist ausgeschlossen.

11.5. Ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Teilnehmer beschränkt, sofern nicht auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung als die vertragliche Haftung begründen.

11.6 Vorleistungen von Lukas Moesch Photography

Sollte Lukas Moesch Photography ohne Rechtspflicht in die Vorleistung gegangen sein, so steht ihr ein vollumfängliches Regressrecht zu.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Informationen

In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreise- und Gesundheitsvorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger.

Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.

12.2. Schengen Staaten

Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis und weitere vorgeschriebene Dokumente wie Zertifikate usw. jederzeit mit sich zu führen.

12.3 Epidemiologische Lage

Lukas Moesch Photography weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der epidemiologischen Lage Transit- wie Destinationsländer besondere Vorschriften zur Ein- und Durchreise erlassen können oder erlassen haben. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um diese Bestimmungen einhalten zu können.

Sind für die Rückreise (Ausreise aus Destinationsland, Transit- oder Wohnsitzland) solche Bestimmungen einzuhalten, sind die Teilnehmer für die Einhaltung dieser Bestimmung verantwortlich. Die Reiseleitung wird bemüht sein, den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Schritte (z.B. Tests) vor Ort vorzunehmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Sollte eine Teilnahme unter der Bedingung einer regelmässigen oder einmaligen Testung usw. während der Reise möglich sein, wird das Reiseprogramm nicht geändert, sondern wie vereinbart durchgeführt. Der entsprechende Teilnehmer ist selbst verantwortlich, die vorgeschriebenen Tests usw. durchführen zu lassen. Entsprechende Kosten gehen zu seinen Lasten. Für nicht bezogene Leistungen gilt Ziffer 8. Absatz 1

12.4. Selbstverantwortung

Die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente, Zertifikate usw. und Visa liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.

Sollte ein Reisedokument, Zertifikat usw. nicht erhältlich sein oder zu spät ausgestellt werden und Sie die Reise in der Folge absagen müssen, gelten die obigen Annullierungsbestimmungen.

Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

12.5. Einreiseverweigerung

Lukas Moesch Photography macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Lukas Moesch Photography ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht zurückbezahlt. Sollte die Einreiseverweigerung nicht auf das Verschulden des Teilnehmers zurückzuführen sein, kommt Ziffer 8 Abs. 2 zur Anwendung.

13. Rückbestätigung von Flügen

Bei unbegleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. Datenschutz

14.1. Ihre Daten

Lukas Moesch Photography benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, gebuchte Reiseleistungen, Sonderwünsche usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Lukas Moesch Photography untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Lukas Moesch Photography verpflichtet sich, Ihre Daten sicher aufzubewahren und in der Schweiz zu speichern.

14.2. Übermittlung an Leistungsträger und Behörden

Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.
Sowohl ich, als auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten.
Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Fluggesellschaften, Hotels und andere Anbieter von Unterkünften.

14.3. Besonders schützenswerte Personendaten

Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen oder Sie uns solche von sich aus übermitteln. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten wer- den in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter

Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

14.4. Informationen über unsere Angebote

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei info@lukas-moesch.ch abzubestellen.

14.5. Durchsetzung von Rechten

Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten.

14.6. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten von Ihnen nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an info@lukas-moesch.ch
Lukas Moesch Photography GmbH
Schwächelerstrasse 28, 5314 Kleindöttingen

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Lukas Moesch Photography GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Kleindöttingen.

Vorstehender Absatz steht unter Vorbehalt zwingend anwendbarer Bestimmungen in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

Lukas Moesch Photography GmbH Schwächelerstrasse 28
5314 Kleindöttingen
Schweiz

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